Definition "tote Wildkörper"
1) Wildtiere aus freier Wildbahn, die in oder in unmittelbarer Nähe von Ortschaften, auf oder neben öffentlichen Straßen anfallen und deren rasche Beseitigung mangels anderer geeigneter Möglichkeiten geboten ist.
2) Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden muss (erlegtes bzw. getötetes "krankes" Wild):
Diese Materialien dürfen vom Jagdausübungsberechtigten im Rahmen seiner Verfügungsgewalt auch im Wege der öffentlichen Sammelstellen kostenfrei beseitigt werden.
Für zerwirkte Stücke und dem Wildaufbruch gelten folgende Richtlinien:
Wildsack für Jäger - Entgeltliche Ablieferung tierischer Materialien von erlegtem Wild
Wildkörperteile, die unter anderem von erlegtem Wild stammen, welches im Wege der Direktvermarktung, über die Gastronomie oder den Handel zum Zwecke des Verzehrs durch den Menschen verwertet wird, können entgeltlich entsorgt werden.
Das Land Niederösterreich hat in Zusammenarbeit mit den NÖ Abfallverbänden Sammelstellen eingerichtet. Diese Sammelstellen sind allgemein zugänglich und mit Kühleinrichtungen zur hygienischen Lagerung der tierischen Materialien bis zu deren turnusmäßigen Beseitigung durch die Firma SARIA in Tulln ausgestattet.
Wildsack
Beim NÖ Landesjagdverband können speziell gekennzeichnete, verrottbare Säcke käuflich erworben werden.
Sackpreis: € 6,50
Bezug der Säcke beim
NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3
Tel: 01/4051636-23, E-Mail: Jagd@noeljv.at,
Wir bitten Sie die Sammelstellen sauber zu halten und die Deckel wieder zu schließen. Sonstige Abfälle dürfen weder eingeworfen noch dazugestellt werden.